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Bei der betrieblichen Berufsausbildung gilt für jeden anerkannten Ausbildungsberuf - zurzeit insgesamt etwa 390 - eine verbindliche, bundeseinheitliche Ausbildungsordnung. Festgelegt sind unter anderem die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen. Es werden verschiedene Typen von Ausbildungsordnungen unterschieden - für Monoberufe (z.B. Bäcker/Bäckerin), für Berufe mit Spezialisierungen in Fachrichtungen oder Schwerpunkten (z.B. Metallbauer/Metallbauerin mit insgesamt fünf Fachrichtungen wie Konstruktionstechnik oder Fahrzeugbau). Auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss für die Auszubildenden ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt werden.
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