(griechisch: "Neuanfang")
Schaffung zusätzlicher
Ausbildungsplätze in griechischen Betrieben
der Regionen Köln und Düsseldorf
 


Projektträger ist die DHW (Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung e.V.)

Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung

 

Ausbildungsvertrag 

Vor Beginn einer Berufsausbildung muss nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden (dem Ausbildungsbetrieb) ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.

Der schriftliche Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Ziel der Berufsausbildung, Berufstätigkeit (Berufsbezeichnung), für die ausgebildet werden soll;
     
  •  Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan);
     
  •  Beginn, Dauer und Ort der Ausbildung;
     
  •  Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z.B. in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten);
     
  •  Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit;
     
  •  Dauer der Probezeit (mindestens ein und maximal drei Monate);
     
  •  Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung;
     
  •  Dauer des Urlaubs;
     
  •  Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann;
     
  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Förderer

Gefördert als JOBSTARTER-Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds

Jobstarter

Bundesministerium fuer Bildung und Forschung

EU

Bundesinstitut fuer Berufsbildung