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Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Eine duale Berufsausbildung findet an zwei Ausbildungsorten, im Betrieb und in der Berufsschule, statt. Die praktische Ausbildung erfolgt überwiegend im Betrieb. Erfahrene Ausbilder und Meister vermitteln die nötigen Kenntnisse nach festgelegten Ausbildungsplänen. Fachtheorie und Allgemeinwissen werden in der Berufsschule unterrichtet. Die Ausbildung in der Berufsschule erfolgt durch Berufsschullehrer/innen nach festgelegten Lehrplänen.
Die Berufsausbildung erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Ausbildungsordnungen. Dabei sind eine breit angelegte Grundbildung, fachliche Qualifikationen und Berufserfahrungen zu vermitteln, die zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigen. Die Berufsausbildung ist planmäßig zu gestalten, zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Hierzu erstellen die Betriebe auf der Grundlage der Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan. Über die Ausbildung im Betrieb ist von den Auszubildenden ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis zu führen. Den Auszubildenden dürfen nur Tätigkeiten übertragen werden, die dem Zweck der Ausbildung dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
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