(griechisch: "Neuanfang")
Schaffung zusätzlicher
Ausbildungsplätze in griechischen Betrieben
der Regionen Köln und Düsseldorf
 


Projektträger ist die DHW (Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung e.V.)

Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung

 

Probezeit, Kündigung 

Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Partnern ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung nach der Probezeit ist nur aus wichtigen Gründen möglich, vom Auszubildenden außerdem mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Da Auszubildende in Betrieben rechtlich als Arbeitnehmer anzusehen sind, gilt für Schwerbehinderte der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehindertengesetzes (§§ 15 - 22).

Förderer

Gefördert als JOBSTARTER-Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds

Jobstarter

Bundesministerium fuer Bildung und Forschung

EU

Bundesinstitut fuer Berufsbildung