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Die Probezeit beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Partnern ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung nach der Probezeit ist nur aus wichtigen Gründen möglich, vom Auszubildenden außerdem mit einer Frist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Da Auszubildende in Betrieben rechtlich als Arbeitnehmer anzusehen sind, gilt für Schwerbehinderte der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehindertengesetzes (§§ 15 - 22).
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