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Während der Ausbildung muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Sie dient der Kontrolle (und ggf. der Verbesserung) des Leistungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Die Abschlussprüfung besteht aus einem fachtheoretischen und einem fachpraktischen Teil und wird vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle für Berufsbildung abgelegt. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, dann verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Wunsch bis zur nächsten Wiederholungsprüfung (maximal ein Jahr). Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Durch die bestandene Abschlussprüfung wird eine Gesellen-, Fachangestellten- oder Facharbeiterqualifikation erworben - bei besonderen Leistungen in vielen Ländern zugleich ein mittlerer Bildungsabschluss. Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden ein Abschlusszeugnis über die absolvierte Ausbildung ausstellen.
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